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Steuerfreier Essenszuschuss für deine Mitarbeiter

Viele Firmen erkennen den Wert des Essenszuschusses bei ihrer Beschäftigung mit dem Employer Branding. Dieser Zuschuss ist ein steuerlich absetzbarer Benefit, den Angestellten wird ein Mehrwert geboten und das Unternehmen profitiert selbst davon. Mit chillmahl, unserer chillmahl Foodstation und dem Essenszuschuss können Mitarbeiter täglich von gutem Essen profitieren und das ohne eine kostspielige Kantine. Bis zu 6,90 € (Stand 01.01.2023) der Verpflegungskosten können dabei täglich vom Arbeitgeber übernommen werden. Ein einfaches Tool, das die Mitarbeitenden zu schätzen wissen, sie motiviert und bindet. Und du sparst deiner Firma nebenbei Lohnnebenkosten. Smart, oder? 

Die Art der Subventionierung kann deine Firma ganz den Bedürfnissen anpassen. Sie kann das gesamte Mittagessen als auch einen Teil davon subventionieren. Für die steuerliche Einordnung ist nur wichtig, ob die Mitarbeitenden einen Eigenanteil am täglichen Mittagessen übernehmen.

Daraus ergeben sich zwei Szenarien zum Essenszuschuss als Benefit für eure Mitarbeitenden:

1

Die Mitarbeitenden zahlen pro Mittagessen mindestens 3,80 € als Eigenanteil.
Ein Zuschuss des Arbeitgebers bleibt steuer- und abgabenfrei.

2

Die Mitarbeitenden zahlen keinen Eigenanteil.
Nur der amtliche Sachbezugswert von 3,80 € ist zu versteuern.

Sachbezugswerte 2023

Die Höchstwerte für Frühstück, Mittag- und Abendessen sind durch die jährlich festgelegten Sachbezugswerte geregelt. (Sozialversicherungsentgeltverordnung, und der Lohnsteuerrichtlinie R 8.1 Abs. 7). Dieser Pflichtanteil muss mit 25% pauschaler Lohnssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus dem Nettolohn des Mitarbeitenden versteuert werden.

  • Frühstück (2,00 € pro Arbeitstag)
  • Mittagessen (3,80 € pro Arbeitstag)
  • Abendessen (3,80 € pro Arbeitstag)

Essenszuschuss vs. Gehaltserhöhung

Denkst du bei Mitarbeitervorteilen zuerst an eine Gehaltserhöhung? Sei smart! Vermeide die hohen Abgaben, mit denen am Ende weniger übrig bleibt. 

Klassische Rechnung: du erhöhst das Gehalt deines Mitarbeitenden um 100,00 € brutto im Monat. Diese/r freut sich, du freust dich. Allerdings fallen für dich als Arbeitgeber circa 120,00 € Kosten an. Davon muss dein/e Angestellte/r etwa 50,00 € Steuern zahlen – netto bleiben dem Mitarbeitenden also nur 50,00 €. Diese/r freut sich weniger, du ärgerst dich auch.

Geh das Thema smarter an! Sachbezüge und Essenszuschüsse sind für deine Firma steuerlich wesentlich attraktiver, und es haben beide Seiten etwas davon.

Steuerlicher Vorteil und dank Essenszuschuss lecker im Büro essen

Der Essenszuschuss wird steuerrechtlich als geldwerter Vorteil gewertet, da die Lebenshaltungskosten des Mitarbeitenden durch kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten sinken. In der Theorie wären Essenszuschüsse demnach dem Arbeitslohn hinzuzurechnen und somit lohnsteuerpflichtig.

Aber wen interessiert schon die Theorie? Im Abrechnungsalltag sieht es so aus: für das Mittagessen gibt es einen amtlichen Sachbezugswert von 3,80 € pro Mitarbeitenden und Tag (ab 01.01.2023). Der tatsächliche Preis ist dem Finanzamt egal – für ein Mittagessen werden pauschal diese 3,80 € angesetzt. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber einen Betrag hinzuzahlen, der bis 3,10 € steuerfrei ist. Somit ergibt sich ein Gesamtwert von 6,90 € pro Mittagessen.

6,90 €
Essenszuschuss

Insgesamt können Sie als Arbeitgeber bis zu 6,90 € pro Arbeitstag und Mitarbeitenden bezuschussen.

3,80 €
Sachbezugswert

Zunächst muss der Pflichtanteil von 3,80 € erbracht werden. Wir empfehlen diesen pauschal mit 25% vom Arbeitgeber versteuern zu lassen. Er kann aber auch vom Mitarbeitenden übernommen werden.

3,10 €
steuerfreier Zuschuss

Ist der Pflichtanteil erfüllt, sind bis zu 3,10 € steuerfrei als Zuschuss des Arbeitgebers verfügbar.

Besser als Essensmarken – Vorteile direkt in unser App nutzen

  • Essenszuschüsse sind als geldwerter Vorteil steuerbegünstigt und abgabenfrei
  • Der Essenszuschuss hilft euch bei der Mitarbeiterrekrutierung als Benefit für euer Team
  • Mit unserer Foodstation zusammen optimal, um die Mitarbeitenden zurück aus dem Home-Office ins Büro zu holen und echten einen Mehrwert zu bieten
  • Kein Aufwand mehr Essensmarken zu bestellen und an die Mitarbeitenden zu verteilen.
  • Die gewünschte Mitarbeitersubvention wird direkt in unserer chillmahl Foodstation App, einfach und unkompliziert, beim Kauf des Produktes abgezogen

Beispielrechnung zur Abgabenersparnis bei 3,10 €

  • Berechnung erfolgt bei 20 Werktagen im Monat

    Mittagessen: 4,40 €
    Max. Kosten für den Arbeitgeber (z.B. durch Nettolohnerhöhung): 1.550,00 € fürs Team

    Mögliche Steuern und Abgaben gespart:
    1.001,00 €


    Hinweis: Das ist nur eine Beispielrechnung. Bitte mit dem eigenen Steuerberater und oder der Buchhaltung Optionen durchsprechen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

  • Berechnung erfolgt bei 20 Werktagen im Monat

    Mittagessen: 4,40 €
    Max. Kosten für den Arbeitgeber (z.B. durch Nettolohnerhöhung): 3.100,00 € fürs Team

    Mögliche Steuern und Abgaben gespart:
    2.001,00 €


    Hinweis: Das ist nur eine Beispielrechnung. Bitte mit dem eigenen Steuerberater und oder der Buchhaltung Optionen durchsprechen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

  • Berechnung erfolgt bei 20 Werktagen im Monat

    Mittagessen: 4,40 €
    Max. Kosten für den Arbeitgeber (z.B. durch Nettolohnerhöhung): 6.200,00 € fürs Team

    Mögliche Steuern und Abgaben gespart:
    4.003,00 €


    Hinweis: Das ist nur eine Beispielrechnung. Bitte mit dem eigenen Steuerberater und oder der Buchhaltung Optionen durchsprechen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

  • Berechnung erfolgt bei 20 Werktagen im Monat

    Mittagessen: 4,40 €
    Max. Kosten für den Arbeitgeber (z.B. bei ein er Nettolohnerhöhung): 12.400,00 € fürs Team

    Mögliche Steuern und Abgaben gespart:
    8.005,00 €


    Hinweis: Das ist nur eine Beispielrechnung. Bitte mit dem eigenen Steuerberater und oder der Buchhaltung Optionen durchsprechen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

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